„Guten Tag, Herr Ebelt,
aufgrund der aktuellen sowie der weiter zu erwartenden Witterungsverhältnisse kann es auf Ihrer Baustelle zu Terminverzögerungen der ausführenden Gewerke kommen. Wir weisen Sie daher nochmals darauf hin, dass gemäß den baurechtlichen Vorgaben (Arbeitsschutz) und aufgrund von Verarbeitungsrichtlinien der Baustoffe nicht durchgehend gearbeitet werden kann.
Einzelne Schönwetter-Tage in einer Schlechtwetter- und/oder Frostperiode können zum Teil bei der Ausführung nicht berücksichtigt werden.
Diese Ausfallzeiten werden in unserem Haus dokumentiert und der Bauzeit automatisch angerechnet. Selbstversändlich sind wir auch in der Jahreszeit bemüht, Ihr Bauvorhaben fristgerecht fertigzustellen.
Ferner teilen wir Ihnen mit, dass unser Büro vom 23.12.2013-01.01.2014 geschlossen bleibt. Für diesen Zeitraum können Sie im Notfall die nachstehend genannten Bauleiter … erreichen.“
Na ich bin ja mal gespannt, was das für einen beheizten geschlossen Bau bedeutet – ich hoffe doch mal nichts. Der Betriebsurlaub sollte uns auch nicht tangieren, da die Hausübergabe am 17. Dezember geplant ist und eigentlich nichts gegen diesen Termin spricht. Die Gewerke und unser Maler sollten sich durchaus nicht im Weg stehen. Ich hoffe also, dass es sich hier lediglich um ein automatisiertes Schreiben handelt, welches an jeden Bauherren ging (vllt. antwortet ja ein anderer Bauherr von Eco, ob er dieses Schreiben auch (in zweifacher Ausführung) erhalten hat).
Wiederum gibt es ja eigentlich noch genug zu tun: Bodeneinschubtreppe einbauen, auf dem Dachboden den Laufweg erstellen, Elektroarbeiten zu Ende führen, Fliesenarbeiten zu Ende führen, Sanitärarbeiten zu Ende führen. Aber wir lassen uns mal überraschen.